öffentlicher Dienst

Der „öffentliche Dienst“ bezeichnet die Gesamtheit der staatlichen und kommunalen Institutionen sowie der von diesen Institutionen beschäftigten Personen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Dazu gehören beispielsweise die Beschäftigten in Ministerien, Behörden, Schulen, Polizei, Feuerwehr sowie im Gesundheitswesen. Der öffentliche Dienst spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Gesetzen, der Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten und der Bereitstellung von Dienstleistungen für die Bevölkerung. Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst unterliegen besonderen Regelungen und Gesetzen, die ihre Arbeitsbedingungen und die Rechtsverhältnisse zum Staat regeln. Sie sind darauf ausgerichtet, das Gemeinwohl zu fördern und die demokratischen Grundsätze zu wahren. Der öffentliche Dienst wird häufig in verschiedene Kategorien unterteilt, wie z.B. den Verwaltungsdienst, den Polizeidienst oder den Bildungsdienst.